BRANDSCHUTZ – DAS MÜSSEN SIE BEACHTEN – 
SONST KANN ES SCHNELL HEIß WERDEN

Brandschutz – das müssen Sie beachten. Sonst kann es schnell heiß werden

Es hat gebrannt. Doch so richtig brenzlig wird es erst, wenn es um die Schadensregulierung geht. Jeder Unternehmer hat eine Feuerversicherung, doch ob die im Schadensfall zahlt, ist fraglich: Bis zu 80 Prozent der großen Brandschäden werden nicht oder nicht voll reguliert. Um nach einem Brand nicht vor den wirtschaftlichen Totalschaden kapitulieren zu müssen, sichern Sie sich wirkungsvoll ab: Mit einer dualen Feuerversicherung, die Sie im Brandfall wirklich schützt. 

Brandschutz und Sicherheit

Die Feuerversicherung – eine brenzlige Angelegenheit

Brennt es im Unternehmen, hat dies Auswirkungen auf Mitarbeiter und sämtliche Abteilungen – auch die Produktion und Logistik. Ein Brand in der hauseigenen IT-Abteilung kann die Lagerverwaltung und den Produktionsbetrieb für Wochen aushebeln.

Neuer Raum muss beschafft, Kabel neu verlegt, Maschinen gekauft und Datensicherungen eingespielt werden. Selbst wenn der eigentliche Schaden nur wenige 10.000 Euro beträgt, entwickeln sich die Folgeeffekte für den Betrieb schnell in eine existenzbedrohende Richtung. Der präventive Brandschutz ist wichtig – für den Fortbestand des Unternehmens.

Mitarbeiter und ihre Arbeitsplätze müssen langfristig geschätzt sein. Dazu muss der Unternehmer sich und sein Kapital absichern. Brennt der Betrieb mit seinen Produktionsmaschinen und Vorräten ab, können ohne Sicherheiten kaum ausreichend finanzielle Mittel gesourced werden, um einen Neuanfang zu starten. Im Beitrag fassen wir zusammen, welche wichtigen bautechnischen Aspekte bei der Neugründung von Unternehmen zu beachten sind. Doch die Erfahrung zeigt, dass es häufig sogar die alt eingesessenen Unternehmen sind, die aus Unwissenheit bereits vor vielen Jahren ihre Feuerversicherung verloren haben – und dennoch jährlich höchste Prämien zahlen.

In unserem ausführlichen PDF-Praxishandbuch (kostenlos) stellen wir die Fallstricke und ihre Lösungsmöglichkeiten für eine effektive Brand-Vorsorge in den Firmenräumen und auf dem Betriebsgelände sowie die Anforderungen an eine sinnvolle Brandschutzversicherung zusammen.

Gesetzliche Verpflichtung zum Brandschutz

Eine direkte gesetzliche Verpflichtung besteht zwar nicht, aber der Unternehmer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um Brände im Gebäude zu vermeiden und seine Kunden und Mitarbeiter vor Gefahren und Schäden zu schützen. Bereits aus dem Baurecht auf Länderebene ergeben sich die wesentlichen Anforderungen an den Brandschutz.

Daneben geben die Arbeitsstättenverordnung und die Normwerke der Berufsgenossenschaften zum Gesundheits- und Arbeitsschutz die gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutz im Unternehmen vor.

Seine gesetzliche Fürsorgepflicht legt dem Unternehmer auch geeignete Maßnahmen zur Brandprävention und Brandbekämpfung auf. Nach § 618 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Arbeitgeber ausdrücklich verpflichtet, seine Mitarbeiter vor „Gefahren für Leben und Gesundheit“ zu schützen. Dies wird zusätzlich mit § 619 BGB bekräftigt, denn nachteilige Vereinbarungen dürfen für den Arbeitnehmer nicht getroffen werden.

Grundstücke und Bauplanung – Regelungen für den Brandschutz

Bereits beim Grundstückskauf ist zu prüfen, ob das Grundstück die Brandschutzanforderungen erfüllen kann. Baurechtlich vorgeschriebene Abstände sind bei den betrieblichen Bauten einzuhalten, um Nachbarschaftsstreitigkeiten vorzusorgen. In Bezug auf die Brand-Vorsorge verringert die Regulierung der Abstände zwischen den Gebäuden die Gefahr der Ausbreitung von Bränden.

Grundstücke und Bauplanung – Regelungen für den Brandschutz

Der bauliche Brandschutz umfasst nicht nur präventive Maßnahmen. Auch die Ausbreitung von Bränden ist bereits bei der Bauplanung – und dazu gehört auch der Grundstückskauf – zu berücksichtigen. Der Unternehmer muss jederzeit eine schnelle Bekämpfung von Gebäudebränden sicherstellen.

Dazu müssen Feuerlöscher, Hydranten und die Zufahrtswege auf dem Gelände durchgängig frei und nutzbar sein.

Bereits beim Grundstückskauf ist zu prüfen, ob das Grundstück die Brandschutzanforderungen erfüllen kann. Baurechtlich vorgeschriebene Abstände sind bei den betrieblichen Bauten einzuhalten, um Nachbarschaftsstreitigkeiten vorzusorgen. In Bezug auf die Brand-Vorsorge verringert die Regulierung der Abstände zwischen den Gebäuden die Gefahr der Ausbreitung von Bränden.

Lage, Lage, Lage und der Brandschutz – die Anforderungen an das Betriebsgelände

Eine effektive Brand-Vorsorge sieht vor, dass zur Errichtung von gewerblichen Bauten öffentliche Löschteiche und Hydranten möglichst kurzfristig erreichbar sein müssen. Das Hydranten-Verzeichnis der jeweiligen Wasserversorger zeichnet deren genaue Lage aus. Die maximale Entfernung des Gebäudes zum nächsten Löschteich oder Hydranten ist in den Feuerwehrgesetzen und den Baugesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt.

Bereits beim Grundstückskauf ist zu prüfen, ob das Grundstück die Brandschutzanforderungen erfüllen kann. Baurechtlich vorgeschriebene Abstände sind bei den betrieblichen Bauten einzuhalten, um Nachbarschaftsstreitigkeiten vorzusorgen. In Bezug auf die Brand-Vorsorge verringert die Regulierung der Abstände zwischen den Gebäuden die Gefahr der Ausbreitung von Bränden.

Hydranten
Das Löschwasser für die Brandbekämpfung wird von Überflurhydranten und Unterflurhydranten bereitgestellt. Für beide Varianten gelten unterschiedliche Anschlussdurchmesser. Dieser beträgt bei Überflurhydraten mindestens das Zwölffache des Anschlussdurchmessers in Millimetern – im Verhältnis zur Wassermenge pro Minute. Unterflurhydranten sind mit einem Anschlussdurchmesser für mindestens 560 Liter pro Minute ausgestattet. Die wichtigsten Regelungen zu den Hydranten enthalten die DIN-Normen EN 14339, EN 14384, DIN 3321 sowie die EN 1074-6.

Löschteiche
Nicht alleine die Entfernung zur nächsten Wasserquelle, sondern auch die Beschaffenheit des Weges spielt eine Rolle. Für das Erteilen der Baugenehmigung sind auch Hindernisse auf der Strecke von Bedeutung: Schienenverkehrswege oder Autobahnen können eine Nutzung des Löschteiches oder Hydranten nachhaltig behindern. Sind die behördlichen Auflagen nicht erfüllbar, muss das Unternehmen einen eigenen Löschteich anlegen und unterhalten. Der braucht Platz und verursacht Kosten. Funktioniert die Lösung im Brandfall nicht, ist kaum mit einem finanziellen Entgegenkommen seitens der Feuerversicherung zu rechnen. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Stellflächen für Feuerwehr und Rettungskräfte sind vom Unternehmen einzuplanen. Die Plätze müssen unmittelbar auf dem Betriebsgelände jederzeit frei zur Verfügung stehen.

Dem Löschwasserteich auf den Grund gehen
Für die Anlage von Löschteichen auf dem Betriebsgelände zeigt die DIN EN 14210 die Mindestanforderungen auf. Für den Grundriss des Wasserreservoirs sehen die Normen allerdings keinerlei Vorschriften vor. Der runde, verwinkelte oder dreieckige Löschteich auf dem Grundstück muss allerdings ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 Kubikmetern vorweisen. Die DIN-Norm schreibt ebenfalls einen Saugschacht oder ein Saugrohr für die Wasserentnahme vor. Auch der eigene Löschwasserteich braucht eine befestigte Zufahrt für eine jederzeitige Erreichbarkeit. Eine Umzäunung mit einer Mindesthöhe von 1,25 Metern schützt den Zugang. Soll der unternehmenseigene Löschwasserteich mit Regenwasser befüllt werden, ist ein Sandfang zur Wasserklärung vorgeschrieben.

Brandschutz und Brand-Vorsorge – so wird richtig gebaut

Die Bauweise der Betriebsgebäude ist ein weiterer Pfeiler beim baulichen Brandschutz. Der präventive Brandschutz beginnt mit der Auswahl der Baustoffe. Bereits der Architekt schätzt das Brandverhalten und den Feuerwiderstand der Baumaterialien ein und trifft seine Auswahl im Hinblick auf die Brand-Vorsorge und Brandprävention. Die europaweit gültige EN 13501 ist maßgeblich für den baulichen Brandschutz. Mit ihren Bestimmungen ergänzt sie die deutschlandweit gültigen DIN-Normen und Regeln. Neben den bekannten Feuerschutzklassen berücksichtigt die EN 13501 beispielsweise auch Materialien mit einer kleineren Feuerschutzklasse (10, 15 und 20 Minuten). Die europäischen Feuerschutzklassen REI240 und REI360 sind in den deutschen Normen nicht enthalten.

Die bauliche Brand-Vorsorge
Die Regelungen für die Baustoffklassen zum baulichen Brandschutz sind mit der DIN 4102-1 normiert. Die jeweiligen Brandklassen definiert die DIN EN 13501-1. Folgende Klassifizierungen werden bei den Baumaterialien unterschieden:

  • nicht brennbar ohne brennbare Bestandteile
  • nicht brennbar mit brennbaren Bestandteilen
  • schwer entflammbare Baustoffe
  • normal entflammbare Baustoffe
  • leicht entflammbare Baustoffe

Berücksichtigt wird bei den Brandklassen zudem die Rauchentwicklung oder ob bei einem Brand vom Baustoff Gefahren durch Abtropfen oder Abfallen ausgehen. Die jeweiligen Bundesländer geben in Ihre Bauordnungen vor, welche Baustoffe für ein gewerbliches Gebäude verwendet werden dürfen.

Feuerwiderstand und Brandabschnitte
Ebenfalls baugesetzlich definiert und in der DIN 4102-2 sowie in der europaweiten EN-13501 definiert sind die Feuerwiderstandsklassen. Dabei geht es um die Trennung von Gebäudeteilen. Festgelegt werden Brandabschnitte, die eine Ausbreitung innerhalb des Gebäudes verhindern sollen. In größeren Gebäudekomplexen sind beispielsweise Brandmauern, Installationsschächte, Brandschutztüren, Brandschutzverglasungen und eine Abschottung von Mauerdurchbrüchen anzulegen.

Eine Feuerwiderstandsklasse F30 hält bei einem Brand mindestens 30 Minuten lang stand, die Klasse F180 mindestens 180 Minuten. Während dieses Zeitrahmens behält das Material seine feuerhemmenden Eigenschaften und sichert einen Funktionserhalt.

Der Brandschutz innerhalb gewerblicher Bauten

Bei der Grundstückswahl und bei der Bebauungsplanung steht die Brandprävention im Vordergrund. Der Brandschutz greift jedoch auch mit Regelungen und Vorschriften für das errichtete Betriebsgebäude. Für den Brandfall muss eine möglichst schnelle und reibungslose Evakuierung gesichert sein. Fluchtwege müssen angelegt, freigehalten und markiert werden. Eine Wendeltreppe kann nie als Hauptfluchtweg gelten, so die Arbeitsstättenverordnung.

Die Bauvorschriften für den Brandschutz sollen die Brandlast im Gebäude reduzieren und die Ausbreitung des Feuers im Bauwerk begrenzen. Die einzelnen Regelungen für den Brandschutz in gewerblichen Gebäuden regeln die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3 sowie die Richtlinie für Fluchtwege in Arbeitsstätten. In welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan aufzustellen und auszuhängen ist, schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor.

Fluchtwege und Türen
Zu berücksichtigen ist bei der Anlage der Fluchtwege auch die Anzahl der Menschen, die im Gebäude arbeiten. Rettungswege sind mit einer Mindestbreite anzulegen. Nutzen lediglich 5 Personen den Fluchtweg, muss er eine Mindestbreite von 87,5 Zentimetern aufweisen. Werden sich 300 Personen vor dem Brand in Sicherheit bringen müssen, ist eine Rettungsweg-Mindestbreite von 240 Zentimetern vorgeschrieben.

Türen auf den Rettungswegen müssen sich in der Fluchtrichtung öffnen lassen. Rampen entlang des Rettungsweges dürfen eine Neigung von maximal 6 Grad aufweisen.

Installierte Rohre, Leitungen und anderes Baumaterial
Die Verwendung von schwer entflammbare Baumaterialien ist auch bei Installationen zu berücksichtigen, wie etwa der Isolation von Ver- und Entsorgungsleitungen. Eine optimale Lastverteilung sowie die Absicherung in Stromkreisen ist Teil des betrieblichen Brandschutzes. Bei Bränden fallen die elektrische Versorgung und auch die Wasserversorgungsleitungen häufig frühzeitig aus. Spezielle Schutzklassen und Materialien können den Schaden eindämmen.

Installierte Rohre, Leitungen und anderes Baumaterial
Die Verwendung von schwer entflammbare Baumaterialien ist auch bei Installationen zu berücksichtigen, wie etwa der Isolation von Ver- und Entsorgungsleitungen. Eine optimale Lastverteilung sowie die Absicherung in Stromkreisen ist Teil des betrieblichen Brandschutzes. Bei Bränden fallen die elektrische Versorgung und auch die Wasserversorgungsleitungen häufig frühzeitig aus. Spezielle Schutzklassen und Materialien können den Schaden eindämmen.

Brandmeldeanlagen im Gebäude
Die Bauordnung des Bundeslandes regelt die Verpflichtung zur Installation von Brandmeldeanlagen in Betriebsgebäuden. In Einzelfällen kann die Bauaufsicht individuell die Installation von Brandmeldesystemen vorschreiben. Brandmeldeanlagen tragen zwar zur Sicherheit bei, sind allerdings auch mit hohen Investitionen verbunden. Viele Versicherungsgesellschaften bieten eine Reduktion der Versicherungsprämie an, wenn das Unternehmen mit effektiven Brandmeldeanlagen ausgestattet ist. Die Normierung für die Brandmeldeanlagen enthält die deutsche DIN 14675 und wird mit den Vorgaben der DIN VDE 0833-2 sowie der VdS-Richtlinie 2095 ergänzt. Die europäischen Richtlinien für Brandmeldeanlagen in Gebäuden sind in der DIN EN 54 festgehalten. Die deutsche DIN 14676 enthält die Regelungen zur Rauchmelderpflicht.

Anlagentechnischer Brandschutz
Sprinkleranlagen und hausinterne Löschwassertanks sind einige der Maßnahmen, die im Rahmen des anlagentechnischen Brandschutzes implementiert werden. Die komplexen Herausforderungen für Architekten und Bauherren gelten insbesondere für Hochhäuser, in denen Stromunterbrechungen brandbedingt auftreten können und damit unter Umständen auch die installierten Sprinkleranlagen ausfallen. Die Regelungen zum anlagentechnischen Brandschutz sind in der Normen EN 12101 -1 bis 12101-10 sowie in der DIN 18232 festgehalten.

Ein Löschwassertank in oberen Stockwerken soll selbst bei einem Stromausfall noch Löschwasser zur Verfügung stellen. Bei der Planung des Löschwassertanks ergeben sich allerdings besondere Anforderungen an die Statik des gesamten Gebäudes. Doch lassen sich in einigen Fällen mit der Installation gleichzeitig ganz andere Probleme angehen: So können die Wasser-Versorgungsanlagen beispielsweise Gebäudeschwankungen durch Winddruck oder Erbbebenwellen abschwächen. Eine alternative Möglichkeit für einen Stromausfall ist eine Notstromversorgung der Sprinkleranlagen und Pumpen durch Generatoren.

Gaslöschanlagen
Sie werden statt Sprinkeranlagen verbaut und unterstützen den Brandschutz durch eine Verdrängung des in der Luft enthaltenen Sauerstoffs. Daher dürfen sie erst dann zum Einsatz kommen, wenn alle Personen evakuiert wurden. Die Gasgemische sind zudem häufig gesundheitsgefährdend bis giftig. Doch sie können mit einem chemischen Trick die üblichen Gebäudeschäden durch das Löschwasser vermeiden. Eine weitere Option sind chemische Löschsysteme, Kohlenstoffdioxid-Löschanlagen sowie Inertgas-Löschanlagen. Letztere Gruppe wird bei großen Archiven und Rechenzentren eingesetzt, in denen das Inventar (Daten und Informationen) von besonderem Wert ist.

Löschsysteme ohne Automatik
Auch manuell bedienbare Löschsysteme ergänzen den betrieblichen Brandschutz im Gebäude. Wandhydranten werden zu Entnahmestellen für das Löschwasser. Auch die Wandhydranten unterliegen besonderen Anforderungen, denn auch sie müssen mit den Löschwasserschläuchen der Feuerwehren kompatibel sein. Zu den manuellen Löschsystemen zählen etwa die Handfeuerlöscher, Löschsand und Löschdecken.

Brandschutz für Personen
Neben der Vielzahl der Maßnahmen für die Brand-Vorsorge, wie der Sicherung des Gebäudes, seiner Einrichtungen sowie der speziellen Geländeanforderungen für möglichst unkomplizierte und schnelle Rettungseinsätze, sind auch für die im Gebäude befindlichen Personen spezielle Hilfsmaßnahmen vorgesehen. Um den Menschen im Firmengebäude während des Brandes das Überleben und die Flucht zu ermöglichen, werden Rauchabzugsanlagen, Wärmeabzugssysteme, Rauchschürzen, Entrauchungssysteme mit zugehören Steuerungssystemen installiert. Auch die gut markierten Rettungs- und Fluchtwege sind entscheidend im Falle eines Brandes, denn die müssen selbst im dichten Rauch noch erkennbar sein. Mit der Baugenehmigung wird festgelegt, ob Wärmeabzugssysteme und Entrauchungssysteme einzuplanen sind. Die Auflagen der Bauordnungen sind länderspezifisch geregelt.

Verlust der Feuerversicherung – schneller als gedacht

Der Abschluss einer Brandschutzversicherung ist gesetzliche Pflicht. Unternehmer und andere Versicherte vertrauen auf die finanzielle Abdeckung durch ihre Feuerversicherung, wenn der Brandschaden eingetreten ist. Auch ohne Personenschäden ist nach einem Brand der wirtschaftliche Einbruch für die Unternehmen meist erheblich: Produktionsausfälle sind die Norm, neue Maschinen müssen beschafft und möglicherweise ein neuer Betriebsraum bezogen werden. Das verursacht hohe Kosten und führt zusätzlich zu schmerzhaften Umsatzeinbußen.

Wenn die Brandschutzversicherung nicht zahlt, stehen viele Unternehmen nach einem Feuerschaden vor dem wirtschaftlichen Ruin. Doch warum sollte die Feuerversicherung nicht zahlen, denn als Versicherter hat man die teuren Prämien schließlich jahrelang und regelmäßig bedient? Meist zeigen sich erst nach einem Brand die betrieblichen Versäumnisse beim Brandschutz- denn die Versicherung zahlt nicht.

Unterschiedlichste Ausschlussklauseln nehmen die Versicherungsgesellschaft aus ihrer Eintrittsverpflichtung. Zudem prüft ihr eigener Sachverständiger die Gegebenheiten vor Ort. Möglicherweise wird er bescheinigen, dass die Brandschutzmaßnahmen des Betriebes nicht den vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen oder nicht auf dem aktuellen Stand der Rechtslage sind.

Dynamik im Unternehmen – wenn der Brandschutz erlischt

Der Brandschutz ist eine komplexe Materie, der permanenten Veränderungen unterworfen ist: Im Unternehmen werden Gegenstände verstellt, neue Anlagen und Bauteile verändern die bauliche Situation. Mit den Jahren sind die Brandschutzanlagen vermutlich ohnehin überaltert oder weisen Funktionsstörungen auf. Auch die gesetzlichen Brandschutzanforderungen oder örtlichen Verordnungen ändern sich regelmäßig. Diese natürlichen Dynamiken sind mit dem Regelwerk einer Brandschutzversicherung und den unternehmerischen Brandschutzmaßnahmen kaum zu harmonisieren. Die Konsequenz: Im Schadensfall steht der Unternehmer ohne Brandschutzversicherung und damit ohne finanziellen Ersatz da.

Ohne Versicherungsleistung im Brandfall

Bei der Bewertung des Brandes kommt es im Versicherungsfall auf die Brandschutzmaßnahmen zum Zeitpunkt des Schadenseintritts an. Tatsache ist: Nur bei einem Drittel der Großschadensfälle wird die volle Versicherungsleistung aus der Police ausgezahlt. Bis zu 80 Prozent der Versicherten erhalten eine gekürzte oder gar keine Regulierung.

Die Gründe für den Ausschluss der Versicherungsleistung sind vielfältig. Bereits nach kurzer Zeit entsprechen Betriebsgelände und Betriebsgebäude kaum noch dem bei der Brandschutzversicherung abgenommenen Zustand. Doch häufig sind es Versäumnisse im betrieblichen Tagesgeschäft, die unbeabsichtigt den Brandschutz behindern oder die Brände sogar auslösen:

  • Im Gebäude wurde geraucht
  • Die elektrischen Anlagen wurden nicht vorschriftsmäßig geprüft
  • Mängel aus Prüfungen wurden nicht behoben
  • Nicht alle Feuerlöscher wurden turnusmäßig gewartet
  • Türen wurden ohne Blindzylinder ersetzt
  • Feuerschutzabschlüsse entsprechen nicht den Vorschriften
  • Hydranten wurden durch Möbel und Anlagen verstellt
  • Fluchtwege und Notausgänge sind durch Warenanlieferungen oder Lagerungen behindert
  • Hinweisschilder oder Beleuchtungsanlagen für Fluchtwege sind teildefekt oder sie fehlen
  • Umbauten im Unternehmen haben die Brandschutzsituation verändert
  • Brandlasten, wie Reifen und Paletten wurden im Gebäude gelagert.

Das Dilemma mit der Feuerversicherung – den Knoten zerschlagen

Die abgeschlossene Brandschutzversicherung, die gesetzlichen Brandschutzvorgaben lassen sich mit der tatsächlichen Unternehmenssituation vor Ort kaum unter einen Hut bringen. Doch sobald Abweichungen bei den Brandschutzanlagen und Maßnahmen des Unternehmens festgestellt werden, kann der Versicherungsschutz hinfällig sein und die Versicherung eine Leistung verweigern.

Hohe Versicherungsprämien an die Brandversicherung schützen nicht vor den Konsequenzen eines Brandes. Als Lösung bietet sich eine Versicherung an, die mit echten Consulting-Leistungen verbunden ist. Im Rahmen der Brandschutzversicherung übernimmt das Consulting regelmäßige Prüfungen der Unternehmen. Verglichen werden jeweils der Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand für die Brandversicherung.

Risiken durch das Consulting werden jederzeit neu bewertet. Das kann vorteilhaft sein, denn Optimierungsmaßnahmen können Vertragsanpassungen bewirken und eine Reduktion der Versicherungsprämie ermöglichen. Bei einer derartigen Vertragsgestaltung wird das Risiko minimiert und die Sicherheit verbessert. Die Kosten für einen solchen Versicherungsvertrag mit Consulting müssen nicht steigen, sondern lassen sich effektiv durch eine Reduktion der Versicherungsprämie abfangen. Letztlich kommt eine effektivere Feuerversicherungslösung auch der Sicherheit im Betrieb, den Mitarbeitern, Kunden und den Lieferanten zugute.

Brandschutzconsulting + Versicherung

Eine Consulting-optimierte Brandschutzversicherung wird eine schlanke Versicherung, mit denen die aktuellen und tatsächlichen Brandschutzrisiken des Unternehmens voll abgedeckt sind. Jederzeit können bei Bedarf die unternehmerischen Brandschutzmaßnahmen mit den Anforderungen der Versicherung abgeglichen werden. Im Brandfall hat der Unternehmer wirksame Belege, um seine Maßnahmen nachzuweisen und auch der Brandschutzexperte der Versicherung kann nur die korrekte und ordnungsgemäße Ausführung der Brandschutzmaßnahmen bestätigen.

In unserem kostenlosen Praxishandbuch stellen wir die Aspekte für eine effektive Absicherung im Brandfall zusammen und gehen auch auf die Details der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen ein. Informieren Sie sich rechtzeitig und sparen Sie teure Versicherungsprämien einer Brandschutzversicherung, die Sie im Schadensfall mittellos zurücklässt.

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