„Pleiten, Pech und Pannen“ zu geringer Ver(un)sicherungssummen. Wie Sie teure Überraschungen vermeiden. Teil 2/2
Teil 1 dieses Artikels „100% Deckungsschutz anstatt falsche Ver(un)sicherungssummen. Wie Sie Ihre Gebäude- und Inventarwerte richtig ermitteln“, können Sie hier lesen oder auf LinkedIn.
Der Zustand der Unterversicherung entsteht schleichend im Laufe der Zeit. Werden über Jahre hinweg keine Anpassungen vorgenommen, stimmt irgendwann auch die Basis der Berechnung nicht mehr. Ein typisches Beispiel hierfür sind Neuinvestitionen, deren Wert einfach vergessen wird. Auch Eigenleistungen finden oftmals keine Berücksichtigung und erhöhen damit das Risiko einer Unterversicherung. Zu signifikanten Abweichungen kommt es auch, wenn bei Investitionen einfach die Buch-, Zeit- oder bei gebrauchten Maschinen die Kaufwerte übernommen werden.
Ein weiterer Klassiker aus „Pleiten, Pech und Pannen“ ist zudem, dass das Anlagenverzeichnis eins zu eins zur Bildung der Versicherungssumme herangezogen und anschließend in den Versicherungsvertrag übernommen wird. Dass der Buchwert kaum hilft, den Neuwert für die erforderlichen Neuanschaffungen bei Reinvestitionen im Schadensfall zu finanzieren, wird selten durchdacht. Genauso dass gemietetes, geleastes, geliehenes und gelagertes Fremdeigentum, wie nicht aktivierte oder ausgebuchte Sachwerte, nur außerhalb des selten exakten Anlageverzeichnis zu finden sind, ist kaum bekannt.
Lernen durch Schmerzen, das muss nicht sein!
Beim Großschaden stellt sich immer die Frage nach den Basisdaten, die der Kunde bei Antragstellung oder in Fragebögen übermittelt hat. Die korrekte Wertermittlung ist Bestandteil des Risikomanagements und liegt daher im Verantwortungsbereich der Unternehmensleitung.
Genauso sieht es auch das Gesetz (z.B.: VVG §75, §19) zur Bildung, Meldung, zum Beleg und zum Nachweis der Versicherungssummen vor. Faulheit und Bequemlichkeit wie sie üblicherweise praktikabel bei ungeprüften Vertragsübernahmen gelebt werden, können im Ernstfall die Existenz
des Unternehmens aufs Spiel setzen.
Nellens 16 Grundsätze für den Anlass
von Wertermittlungen
Wertermittlungen sollten daher regelmäßig durch das Management initiiert und mindestens dann durchgeführt werden, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Vor dem Einkauf von Versicherungsschutz
- Es existiert bisher keine Wertermittlung
- Seit drei bis fünf Jahren ist kein Check-Up auf Plausibilität erfolgt
- Spätestens nach zehn Jahren, wenn zwischenzeitlich kein Update stattgefunden hat
- Gebäudewerte nur anhand der Bruttogrundfläche, sprich Geometrie (z.B. üblich-Wert 1914)
ermittelt wurden und teure Baumaterialen, Brandwände, Einbauten oder Sanitäranlagen etc. unberücksichtigt sind - Anpassungen von wertsteigernden An- wie auch Umbauten
- Neuanschaffungen und Investitionen unberücksichtigt sind
- Individuelle Ein-/Ausschlüsse von einzelnen Anlagepositionen gewünscht sind
- Individuelle Deklarationen zum Neu-, Zeit-, Wiederbeschaffungswert und Kaufpreis sinnvoller sind
- Preissteigerungen für Sachwerte bekannt sind
- Versicherwechsel
- Führungswechsel im Unternehmen
- Übernahme von Unternehmen
- Nutzungsänderungen im Unternehmen
- Änderungen der Organisation
- Schadenfälle
Jede gewissenhaft durchgeführte Sachwertermittlung geht sowohl mit ausführlichen Wertgutachten, in dem der Wert der einzelnen Gegenstände dokumentiert ist, als auch mit einer Fotodokumentation einher. Darüber hinaus können noch weitere Unterlagen wie beispielsweise technische Beschreibungen von Anlagen hinzugefügt werden.
Ermittelt wird dabei stets entweder der Neuwert oder der Wiederbeschaffungswert. In der Praxis hat es sich dabei stets als vorteilhaft erwiesen, die jeweiligen Güter wie Gebäude, Maschinen, Waren und Einrichtungsgegenstände vor Ort in Augenschein zu nehmen. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, deren Lage zu dokumentieren und eine genauere Einteilung der Werte anhand verschiedener Standorte vorzunehmen. Gerade bei Unternehmen mit Auslandsstandorten ist es wichtig, eine einheitliche Basis der Bewertung zu verwenden, da sich die nötige Transparenz nur durch die Etablierung gleicher Standards herstellen lässt.
In vielen Fällen wird erst im Zuge einer exakten Wertermittlung ersichtlich, welche Werte genau im Unternehmen stecken. Durch die klare und exakte Zuordnung von Werten zu einzelnen Standorten und eine übersichtliche Aufteilung innerhalb derselben schaffen Sie eine adäquate Basis für interne und externe Risikoanalysen, an deren Ende eine bestens abgestimmte Versicherungssumme steht.
Handeln, bevor es zu spät ist
Auf Kulanz sollten Sie sich nicht verlassen. Der Kostendruck, Compliance, wie auch die verlustreichen Jahre in der Sachversicherung, spitzen sich in der Versicherungswirtschaft weiter zu. Was Sie wirklich voran bringt, ist eigenverantwortliches und selbst bestimmtes Handeln.
Am besten gelingt Ihnen das, indem Sie vor dem Schaden klug sind!
Wenn Sie mehr zum Thema „Wertermittlungen“ erfahren wollen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an d.nellen@nellen.biz. Sie erhalten dann wertvolle Inhalte, hilfreiche Anregungen und unterstützende Mustervorlagen, wie z.B. Sachwertermittlungen von Gebäuden und Inventar, eine Musterklausel für 100 % echten Unterversicherungsverzicht sowie erste Schritte zur Vorbereitung der Wertermittlung von Sachwerten.
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Ihr Daniel Nellen
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