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Bildquelle: A_stockphoto, Shutterstock

Blickpunkt Brandschutz
Bevor es brenzlig wird: Wie Sie Ihr Unternehmen richtig versichern

Nehmen Sie an, dass Sie optimal versichert sind, wenn es um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen geht? Sind Sie auf der sicheren Seite, was eventuelle Haftungsfragen angeht? „Natürlich“, sagen Sie jetzt. „Wir nehmen das Thema Brandschutz bei uns im Unternehmen sehr ernst. Sollten wir aber doch etwas vergessen haben oder nachlässig werden, dann macht das nichts, alles kein Problem. Für diesen Fall haben wir uns gut und teuer versichert. Die Versicherung wird unseren Schaden dann schon bezahlen.“ Stimmt das wirklich? Ist es tatsächlich so simpel? Nein, das ist es nicht! In der Praxis weicht die Realität ganz erheblich von diesem Wunschdenken ab.

Versäumnisse beim Brandschutz sind wie Roulette spielen

Wie Sie denken viele Geschäftsführer, Manager und Betriebsleiter. Sie freuen sich über den vermeintlichen Versicherungsschutz, den der Versicherungsvermittler ihnen mit großer Überzeugungskraft empfohlen hat. Doch ohne eine gründliche Aufklärung über die Folgen eines lückenhaften Brandschutzes ist das alles nichts wert. Die Konsequenz: Sie zahlen teure Prämien und tragen mit großer Wahrscheinlichkeit das Risiko, und das bis zu 100 Prozent! Genauso gut können Sie ins Casino gehen und alles auf Rot oder Schwarz setzen.

Erfahren Sie mehr zum Thema EXIT-Prüfschema: https://nellen.biz/assekuranz/schaden-intelligenz/

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Wenn der Staatsanwalt zweimal klingelt

In den meisten Betrieben spielt das Thema Brandschutz eine eher untergeordnete Rolle, weil das fordernde Tagesgeschäft den größten Teil der Ressourcen verbraucht. Zudem fühlt man sich auf der sicheren Seite, zahlt man doch nicht unerhebliche Versicherungsbeiträge – bis es tatsächlich einmal brennt. Nun steht nicht allein das betreffende Gebäude in Flammen, sondern es brennt auch in anderen Bereichen, beispielsweise was die Haftung angeht. Das reicht bis zur persönlichen Haftung in Form der Organhaftung, der Haftung mit dem Privatvermögen, wie auch strafrechtlicher Verfolgung. Der Staatsanwalt lässt grüßen …

 

Fehlende Augenhöhe: Wann Sie mit dem Rücken an der Wand stehen

Wie sich herausstellen wird, ist Ihre Versicherung das Papier für den Ausdruck nicht wert, weil der Versicherer sich über diese und jene Ausschlussklausel elegant von seiner Eintrittsverpflichtung befreit. Außerdem haben Sie sich nicht gegen das betreffende Risiko versichert, wie Sie jetzt nach dem Schadenseintritt erfahren. Ein sachverständiger Beauftragter der Versicherung wird Ihnen des Weiteren bescheinigen, dass Ihre Brandschutzmaßnahmen nicht den vorgeschriebenen Erfordernissen entsprechen und nicht auf dem aktuellen Stand sind.

Sie haben das Kleingedruckte nicht gelesen? Sie hätten das alles gern früher gewusst?

Dann lesen Sie besser den folgenden Beitrag:
https://nellen.biz/im-grossschadensfall-vom-unternehmer-zum-bittsteller-wie-sie-gegen-die-dunkle-seite-der-macht-gewinnen-ohne-zu-siegen/

Permanente Anpassung des Brandschutzes

Brandschutz ist eine komplexe Materie. Es geht vor allem um die Einschätzung von Risiken und wie man ihnen angemessen vorbeugen kann. Bis hierhin ist das eine rationale und durchaus nachvollziehbare Angelegenheit. Anspruchsvoll ist die Frage des Brandschutzes jedoch insofern, als der Ist-Zustand in einem Unternehmen permanenten Veränderungen unterworfen ist: Gegenstände werden verstellt, neue Anlagen und Bauteile verändern die bisherige Situation, Müll blockiert Türen, Brandschutzanlagen kommen in die Jahre oder weisen Funktionsstörungen auf. Das Personal wechselt und damit möglicherweise auch die Zuständigkeiten im Bereich des Brandschutzes. Rechtliche Anforderungen ändern sich. Ihre Risiken ändern sich. Sie sehen: Brandschutz ist niemals eine statische Angelegenheit, sondern eine dynamische.

 

Vollkaskomentalität, Policen-Kosmetik & Co.

Genau das ist eines der Hauptprobleme typischer Versicherungen gegen den Brandfall. Wenn Sie heute das eine oder andere Risiko versichern, haben Sie es morgen bereits mit ganz anderen Risiken zu tun. Mit der weithin verbreiteten Vollkaskomentalität kommen Sie im Brandschutz nicht weiter.

Von einem ausschließlich durch die Versicherung entlohnten Berater können Sie keine objektive Beratung erwarten, denn hier besteht ein klassischer Interessenkonflikt, der nicht zu Ihren Gunsten gelöst wird. Der Berater will eine Versicherungspolice verkaufen und Sie nicht objektiv zu den Risiken sowie zu einem angemessenen Vorgehen im Brandschutz beraten. Die gern betriebene Kosmetik bei Versicherungspolicen tut das Ihre dazu, dass Sie sich mit Ihrer Feuerversicherung nicht auf der sicheren Seite wähnen dürfen.

Mehr zum Thema „Interessenkonflikte“ erfahren Sie hier:
https://nellen.biz/sind-versicherungsmakler-ihr-geld-wert-wie-sie-bekommen-was-sie-verdienen/

Blind an Ihre Versicherung zu glauben, ist irrational und teuer.

Die Schadenpraxis in Unternehmen

Viel hilft nicht viel im Brandschutz, es muss das Richtige sein!

Schauen wir uns einmal an, durch welche Umstände typische Brandschäden in Unternehmen entstehen können. Hier einige Beispiele aus der Praxis:

  • In einem Unternehmen finden derzeit Schweißarbeiten statt. Die Schweißer entfernen sich von ihrem Arbeitsplatz, woraufhin ein Brand entsteht mit einer Schadenshöhe von ca. 150.000 EUR.
  • Es kommt zu einem technischen Defekt und in der Folge zu einem Kurzschluss in einer Verkabelung. Schadenshöhe: um die 70.000 EUR.
  • Unbekannte legen ein Feuer. Schadenshöhe: ca. 500.000 EUR

In all diesen Fällen könnte man annehmen, dass man als Unternehmen mit einem entsprechend hohen Versicherungsbetrag auf der sicheren Seite ist. Haben Sie sich doch gegen eine Schadenshöhe von bis zu 600.000 EUR versichert und zahlen zulasten Ihrer Rendite entsprechend hohe Versicherungsbeiträge!

Tatsächlich geht Ihre Rechnung so nicht auf. Denn bei der Bewertung des Brandes als Versicherungsfall kommt es auch darauf an, in welchem Zustand sich Ihre Brandschutzmaßnahmen zum Zeitpunkt des Schadenseintritts befanden. Und genau das ist der springende Punkt: In den seltensten Fällen werden diese als zufriedenstellend angesehen. Es gilt erfahrungsgemäß die Formel: …

Teil 2 des Artikels können Sie hier lesen.

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Ihr Daniel Nellen

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